Üben für den Krieg – Bundeswehr ohne Bombodrom

Artikel in: FriedensJournal 5/2009

Als am 9. Juli 2009 Militärminister Franz-Josef Jung das Aus für das in der Kyritz-Ruppiner Heide bei Wittstock geplante Bombodrom bekannt gab, durfte einen jahrelange Widerstandsbewegung endlich mal wieder einen entscheidenden Erfolg feiern. Doch was bedeutet dieses „Aus“ des Bombodroms militärisch? Was war die militärisch zugedachte Funktion des Bombodrom und wie soll sie jetzt ersetzt werden? Und was ist mit den anderen – schon bestehenden – Bombenabwurfplätzen in Deutschland?
Weiter: http://tobiaspflueger.twoday.net/stories/5920120/

Raketenpläne: Verlagerung statt Aufgabe?! - Dokumentation von Agenturmeldungen vom 27.08.2009

Mein erster Eindruck: Diese Entscheidung ist typisch für die neue Obama-Administration der USA: Nicht aufgeben sondern verlagern, in Gebiete, in denen weniger Proteste zu erwarten sind. Wir werden natürlich weiterhin mit den Freundinnen und Freunden vor Ort gegen diese US- und NATO-Raketenpläne kämpfen

DOKUMENTATION von Agenturmeldungen des heutigen Tages

Warschau (dpa) - Die US-Regierung will einem polnischen Zeitungsbericht zufolge ihre Pläne für einen Raketenschild in Mitteleuropa aufgeben. Wie die polnische Tageszeitung «Gazeta Wyborcza» am Donnerstag berichtete, soll der Verzicht «praktisch entschieden» sein. Weiter: http://tobiaspflueger.twoday.net/stories/5906365/

Wissenschaftlicher Beirat von Attac: Erklärung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag

Es ist zu begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht ein grundlegend neues Begleitgesetz zum EU-Vertrag von Lissabon fordert. Im Urteil vom 30. 06. 2009 finden sich viele Anknüpfungspunkte für eine Verbesserung der demokratischen Partizipation nationaler und regionaler Parlamente an den Entscheidungen auf EU-Ebene. Es wäre noch mehr zu begrüßen, wenn das Urteil zum Anlass genommen würde, eine breite, öffentlich geführte Debatte über die Inhalte eines Begleitgesetzes zum Lissabon-Vertrag einzuleiten, um die Bürgerinnen und Bürger daran so intensiv wie möglich zu beteiligen. Doch laufen die Verhandlungen zum Begleitgesetz zum Vertrag von Lissabon derzeit hinter verschlossenen Türen. Weiter: http://tobiaspflueger.twoday.net/stories/5884074/

Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag: Aushebelung des Parlamentsvorbehalts

Artikel: IMI-Standpunkt 2009/046

In seinem Urteil vom 30. Juni hat das Bundesverfassungsgericht das Begleitgesetz zum EU-Vertrag von Lissabon einkassiert. Die Versuche, die Entscheidungsbefugnis des Bundestags über die Entsendung deutscher Soldaten in Kriegseinsätze (Parlamentsvorbehalt) auszuhebeln, seien unvereinbar mit dem Grundgesetz, so die Kernbotschaft des BVG-Urteils. In aller Deutlichkeit wird dort festgehalten: „Der deutsche Vertreter im Rat wäre in diesem Fall (EU-Ratsentscheidung über einen Militäreinsatz, T.P.) von Verfassungs wegen verpflichtet, jeder Beschlussvorlage die Zustimmung zu verweigern, die den wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt des Grundgesetzes verletzen oder umgehen würde.“ Nun versucht die Bundesregierung jedoch offenbar mit einer Neufassung "nachzubessern" – ohne aber die zentralen Kritikpunkte auszuräumen, im Gegenteil.
Weiter: http://tobiaspflueger.twoday.net/stories/5870044/

Verdict of the German Constitutional Court concerning the Lisbon Treaty: Court strenghtens Parliamentery Prerogative

But the Lisbon Treaty was made compliant with the constitution – now the Irish referendum is decisive

by Tobias Pflüger

On June 30 the German Constitutional Court decided in an exciting verdict whether the Lisbon Treaty is unconstitutional. But the court used a trick by declaring the treaty per se as constitutionally compliant, but at the same time declaring that part of the accompanying legislation as unconstitutional, which was used by the Bundestag (lower house) and Bundesrat (upper house) to ratify the treaty: “The law about the extension and strengthening the rights of the Bundestag and Bundesrat regarding the affairs of the European Union (extension law) is violating article 38 (1) as related to article 23 (1) of the constitution insofar as the participatory rights of the German Bundestag and Bundesrat have not sufficiently been developed."
http://tobiaspflueger.twoday.net/stories/5866125/
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