Rot-grüne Kriegsunterstützung nun höchstrichterlich bestätigt - Bundesverwaltungsgericht: Deutschland nahm rechtswidrig am Irak-Krieg teil

Pressemitteilung, Tübingen/Brüssel, 09.09.2005

Wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in seiner kürzlich veröffentlichten Urteilsbegründung zum Freispruch eines wegen Gehorsamsverweigerung angeklagten Soldaten erklärt, verletzt die Bundesrepublik Deutschland mit Unterstützung der US-geführten alliierten Streitkräfte im Krieg gegen den Irak seine völkerrechtlichen Verpflichtungen. Laut Urteilsbegründung sehen "weder der NATO-Vertrag, das NATO-Truppenstatut [und] das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (...) eine Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland vor, entgegen der UN-Charta und dem geltenden Völkerrecht völkerrechtswidrige Handlungen von NATO-Partnern zu unterstützen."

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