Konfrontation mit der EU-Verfassung
Pressebericht in: Negawodry - Donnerstag, 31. März 2005
In Frankreich ist die Zustimmung zur EU-Verfassung gekippt. In Umfragen spricht sich derzeit eine Mehrheit gegen die Verfassung aus. Dabei dürfte die Vermutung nicht ganz falsch sein, dass sich viele Menschen weniger mit dem konkreten Verfassungstext auseinandergesetzt haben als stattdessen eher aus dem Bauch heraus entscheiden.
In Frankreich findet die Volksabstimmung am 29. Mai 2005 statt. Im Deutschen Grundgesetz ist ein Referendum nicht vorgesehen. Hier ist für eine Zustimmung zur Verfassung im Bundestag und Bundesrat eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig.
Eine öffentliche Debatte über Für und Wider der zukünftigen EU-Verfassung findet so gut wie nicht statt. Und sollte sie in Frankreich tatsächlich abgelehnt werden, müsste wohl eine völlig neue Erarbeitung eines solchen Textes beginnen. Wenigstens dafür wäre es vorteilhaft, den alten Text zu kennen.
Tobias Pflüger (GUE/NGL, Mitglied im EU-Parlament) lehnt den Verfassungsvertrag ab. In seinem Weblog kündigt er an, dass er sich in den nächsten Wochen intensiv mit den Inhalten beschäftigen wird und dabei vor allem auf Argumente der Verfassungsbefürworter eingehen will.
Der erste Eintrag seines Constitution Watch setzt sich mit einer Behauptung Angelika Beers (Bündnis 90/Die Grünen) auseinander. Dass sich "Inhalte, die in keine Verfassung gehören", wie etwa die "Rüstungsagentur", durch ein europäisches Bürgerbegehren verändern ließen, wie Beer in der Frankfurter Rundschau sagte, sei "schlicht falsch", meint Pflüger.
In Artikel I-47 "Grundsatz der partizipativen Demokratie" heißt es: "Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Anzahl mindestens eine Million betragen und bei denen es sich um Staatsanghörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss, können die Initiative ergreifen und die Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht der Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verfassung umzusetzen." (Constitution Watch, Hervorhebungen von mir)
(vgl. vollständiger EU-Verfassungstext)
Quelle: http://www.pickings.de/tiki-view_blog_post.php?blogId=7&postId=113
In Frankreich ist die Zustimmung zur EU-Verfassung gekippt. In Umfragen spricht sich derzeit eine Mehrheit gegen die Verfassung aus. Dabei dürfte die Vermutung nicht ganz falsch sein, dass sich viele Menschen weniger mit dem konkreten Verfassungstext auseinandergesetzt haben als stattdessen eher aus dem Bauch heraus entscheiden.
In Frankreich findet die Volksabstimmung am 29. Mai 2005 statt. Im Deutschen Grundgesetz ist ein Referendum nicht vorgesehen. Hier ist für eine Zustimmung zur Verfassung im Bundestag und Bundesrat eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig.
Eine öffentliche Debatte über Für und Wider der zukünftigen EU-Verfassung findet so gut wie nicht statt. Und sollte sie in Frankreich tatsächlich abgelehnt werden, müsste wohl eine völlig neue Erarbeitung eines solchen Textes beginnen. Wenigstens dafür wäre es vorteilhaft, den alten Text zu kennen.
Tobias Pflüger (GUE/NGL, Mitglied im EU-Parlament) lehnt den Verfassungsvertrag ab. In seinem Weblog kündigt er an, dass er sich in den nächsten Wochen intensiv mit den Inhalten beschäftigen wird und dabei vor allem auf Argumente der Verfassungsbefürworter eingehen will.
Der erste Eintrag seines Constitution Watch setzt sich mit einer Behauptung Angelika Beers (Bündnis 90/Die Grünen) auseinander. Dass sich "Inhalte, die in keine Verfassung gehören", wie etwa die "Rüstungsagentur", durch ein europäisches Bürgerbegehren verändern ließen, wie Beer in der Frankfurter Rundschau sagte, sei "schlicht falsch", meint Pflüger.
In Artikel I-47 "Grundsatz der partizipativen Demokratie" heißt es: "Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Anzahl mindestens eine Million betragen und bei denen es sich um Staatsanghörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss, können die Initiative ergreifen und die Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht der Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verfassung umzusetzen." (Constitution Watch, Hervorhebungen von mir)
(vgl. vollständiger EU-Verfassungstext)
Quelle: http://www.pickings.de/tiki-view_blog_post.php?blogId=7&postId=113
Tobias Pflüger - 2005/04/07 01:07
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